Antragstellung
Jedes Hausprojekt, das einen Antrag auf Unterstützung durch den Solidaritätsfonds für Berliner und Brandenburger Hausprojekte stellen will, muss:
- stimmberechtigtes Mitglied im Fonds werden und
- die von der Fondsversammlung festgelegten Vergabekriterien erfüllen.
Grundsätzlich müssen mindestens 75 % der BewohnerInnen eines Hauses am Projekt beteiligt werden, das Haus muss langfristig gesichert sein und die innere Struktur muss demokratisch, d.h. unabhängig von der Höhe des jeweiligen Eigenkapitals sein.
Zur Beurteilung der inhaltlichen Kriterien bitten wir um eine ausführliche Darstellung des Projektes, bei denen vor allem auf die Fragen des Leitfadens zur Antragstellung (->download) Bezug genommen werden soll.
Der Antrag muss dem SprecherInnenrat in elektronischer Form 4 Wochen vor der Fondsversammlung vorliegen.