Entscheidungsfindung
Die Entscheidungen des Solidaritätsfonds für Berliner und Brandenburger
Hausprojekte trifft die Fondsversammlung, sie findet in der Regel
zweimal im Jahr statt. Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vor
der Versammlung.
Die Fondsversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat auf den Fondsversammlungen eine Stimme.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder getroffen.