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Entscheidungsfindung

Die Entscheidungen des Solidaritätsfonds für Berliner und Brandenburger Hausprojekte trifft die Fondsversammlung, sie findet in der Regel zweimal im Jahr statt. Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vor der Versammlung.
Die Fondsversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat auf den Fondsversammlungen eine Stimme.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder getroffen.

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